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Gerichte und Urteile heute
Aktuell
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Versicherer eines Unfallgegners nach Totalschaden an einem Neuwagen kein teureres Ersatzmodell finanzieren muss, nur weil das identische Fahrzeug monatelang nicht lieferbar ist; der VI. Zivilsenat verwies auf objektive Wertmaßstäbe und wies die Revision eines Tesla-Fahrers kostenpflichtig zurück, der statt auf das gleichwertige Modell ein rund 15 Prozent teureres bestellt hatte, wie LTO meldet. Das Landgericht Hagen ließ einen Proberichter die Vorsitzende für die Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft vertreten und widersprach damit der herrschenden Literaturmeinung, die nur Richter auf Lebenszeit für befugt hält, berichtet LTO. Das Landgericht München I wies die Klage eines Maklers auf rund 15.000 Euro Provision ab, weil Whatsapp-Nachrichten die gesetzliche Textform für Maklerverträge nicht erfüllten; das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung, so LTO.
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage eines ehemaligen Schülers ab, der wegen massiver Unterrichtsausfälle eine Neubewertung seiner Abiturprüfung verlangte; ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor, allenfalls eine Wiederholungsprüfung käme in Betracht, die der Kläger ausschloss, melden LTO und tagesschau. Der jüdische Verein „Jüdische Stimme“ legte Verfassungsbeschwerde gegen seine Einstufung als gesichert extremistische Organisation im Verfassungsschutzbericht 2024 ein, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese bestätigt hatte, schreibt LTO.
Eine Bundesrichterin in Kalifornien erließ eine einstweilige Anordnung, die dem US-Justizministerium bis zum 16. November untersagt, Wahlverantwortliche mit Strafverfolgung zu bedrohen oder Wählerlisten zu bereinigen; Gewerkschaften und Bürgerrechtsgruppen hatten geklagt, berichtet ORF. Dem französischen Präsidentschaftskandidaten Édouard Philippe wurde im Rahmen einer Untersuchung zu mutmaßlichem Missbrauch öffentlicher Gelder der Status eines „unterstützten Zeugen“ zuerkannt, teilte die Finanzstaatsanwaltschaft mit, so Euractiv.
Anlaufstellen vor und neben dem Gericht
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Vorbringen der Partei vor Terminierung: nicht beschieden · Zustellung: an veraltete Anschrift · Rechtliches Gehör: nur teilweise gewahrt · Neutralität: Ablehnungsgesuch anhängig.
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🇩🇪 Art. 5 Abs. 1 GG · BVerfG, Beschluss vom 12.05.2009, 1 BvR 2272/04 (Kritik an Amtsträgern für ihre Amtsausübung genießt besonderen Schutz) · BGH, Urteil vom 23.06.2009, VI ZR 196/08 (Bewertungsportale mit Namensnennung zulässig, auch ohne Einwilligung der Bewerteten).
🇨🇭 Art. 16 BV · Art. 28 Abs. 2 ZGB (Rechtfertigung durch überwiegendes öffentliches Interesse) · Art. 173 Ziff. 2 StGB (Wahrheits- und Gutglaubensbeweis).
🇦🇹 Art. 10 EMRK (Verfassungsrang) · § 1330 ABGB (wahre Tatsachen und Werturteile mit Tatsachenkern zulässig) · EGMR, Lingens ./. Österreich, 08.07.1986, und Oberschlick ./. Österreich (Nr. 2), 01.07.1997.
🇪🇺 Art. 10 EMRK · Art. 11 GRCh.
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