Amtliche Verteidigung (Strafverfahren CH)
CH — Pflichtverteidiger im Strafprozess
Was steht auf dem Papier
Schweizerisches Pendant zum deutschen Pflichtverteidiger im Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bestellt einen Verteidiger, wenn die Voraussetzungen der notwendigen oder amtlichen Verteidigung erfüllt sind.
Rechtsgrundlage
Art. 130–133 StPO (notwendige Verteidigung); Art. 132 StPO (amtliche Verteidigung wegen Mittellosigkeit)
Verfahren
Antrag der beschuldigten Person oder von Amtes wegen. Bewilligung bei (a) notwendiger Verteidigung (§ 130 StPO — z.B. Untersuchungshaft, komplizierte Rechts- oder Sachlage) oder (b) Mittellosigkeit + nicht aussichtsloser Sache.
Bindungswirkung
Kanton übernimmt die Kosten. Bei Vermögensbesserung Rückerstattungspflicht (Art. 135 Abs. 4 StPO).
Unsere ehrliche Einschätzung
Im Strafverfahren die Regel, nicht die Ausnahme. Praktisch: die Kantone bestellen zunächst einen ihrer 'Hausverteidiger', oft mit hoher Fallzahl und geringer Zeit pro Mandat. Ein Wechsel auf einen Wunschverteidiger ist möglich (Art. 134 StPO), aber begründungspflichtig. Bei Freispruch trägt der Staat die Kosten; bei Verurteilung entsteht die Rückzahlungspflicht.
