Claude (Anthropic)
KI — starke Dokumentenanalyse, sehr lange Kontextfenster, gute Argumentationsfähigkeit
Was steht auf dem Papier
Claude ist eine Familie großer Sprachmodelle des US-Unternehmens Anthropic, seit 2023 öffentlich zugänglich. Das Modell zeichnet sich durch besonders lange Kontextfenster (bis 1 Million Tokens im Enterprise-Tarif) aus, was das Einlesen ganzer Akten, mehrerer Urteile oder eines vollständigen Fallverlaufs in eine einzige Konversation ermöglicht. Anthropic wurde 2021 von ehemaligen OpenAI-Mitarbeitenden mit Fokus auf Sicherheit und Steuerbarkeit gegründet.
Rechtsgrundlage
Keine berufsständische Zulassung als Rechtsdienstleister. Nutzung als reines Informationswerkzeug. Rechtsdienstleistung im Einzelfall (§ 3 RDG DE / Art. 12a BGFA CH / § 8 RAO AT) darf nur ein zugelassener Anwalt oder eine dazu berechtigte Stelle erbringen.
Verfahren
Registrierung mit E-Mail. Kostenlose Nutzung mit Kontingent; Pro-Tarif (etwa 20 USD/Monat) für höhere Kontingente und größere Kontexte. Enterprise-Tarif für Kanzleien. Benutzung über claude.ai (Web) oder API. Dokumente können hochgeladen und analysiert werden.
Bindungswirkung
Keine. Aussagen der KI sind rechtlich unverbindliche Information — kein Rechtsschein, keine Haftung. Anthropic haftet nicht für Fehler.
Zahlen & Fakten
Modelfamilie 2026: Opus 4.7 (stärkstes Modell, 1M-Kontext), Sonnet 4.6, Haiku 4.5. Deutschsprachige Fähigkeiten überdurchschnittlich; juristisches Deutsch inklusive Zitiernormen wird sauber wiedergegeben.
Unsere ehrliche Einschätzung
Aus unserer Erfahrung — diese Website und viele unserer Schriftsätze werden mit Claude vorbereitet — die überzeugende Stärke: sehr lange Dokumente lesen und quer verweisen, präzise Formulierungen in juristischem Deutsch, ehrliche Selbstbeschränkung (Claude sagt regelmäßig 'das solltest du prüfen lassen'). Grenzen: (a) Zitate aus Urteilen müssen IMMER verifiziert werden — Claude erfindet gelegentlich Aktenzeichen und Fundstellen, (b) landesspezifische Verfahrensdetails (z.B. konkrete Fristen einer kantonalen Zivilprozessordnung) können ungenau sein, (c) keine echte Rechtsberatung im § 3 RDG-Sinn — für die Klage bleibt der Anwalt Pflicht (§ 78 ZPO ab Landgericht, Art. 68 II ZPO CH, § 27 öZPO ab Landesgericht). Praktischer Einsatz: Dokumenten-Vorprüfung, erster Klageentwurf, Gegen-Argumente antizipieren, PKH-Formulare erklären.
