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Handbuch

Wie Sie mit einem Anwalt arbeiten, ohne ausgenutzt zu werden

Zehn Regeln aus mehreren begleiteten Mandaten — für Mandant:innen, die einen Anwalt einschalten wollen, aber die Kontrolle behalten möchten.

Bevor Sie ein Mandat erteilen

1. Mindestens zwei Erstberatungen einholen.

Vergleichen Sie zwei bis drei Anwälte, bevor Sie sich entscheiden. Erstberatung ist in Deutschland auf höchstens 190 EUR begrenzt (§ 34 RVG), in Österreich bei der Rechtsanwaltskammer kostenlos, in der Schweiz teils an kantonalen Rechtsauskunftsstellen kostenfrei. Ein Anwalt, der sich weigert, ohne Vollmacht zu sprechen, ist kein guter Partner.

2. Spezialisierung schriftlich abfragen.

Ein Fachanwaltstitel ist keine Garantie, aber ein Signal. Fragen Sie: Wie viele Fälle dieser Art haben Sie in den letzten 24 Monaten geführt? Wie viele davon gewonnen? Wie viele verglichen? Ein Anwalt, der diese Fragen nicht klar beantworten kann, kennt sein eigenes Portfolio nicht — oder will es Ihnen nicht zeigen.

3. Honorarvereinbarung schriftlich, VOR dem Mandat.

Kein RVG-Standard, keine "wir werden das dann sehen"-Formulierung. Präzise: (a) Stundensatz oder Pauschale, (b) welche Leistungen inklusive, (c) welche zusätzlich abgerechnet werden (Reisekosten, Fremdgebühren), (d) Höchstbetrag oder klare Meilensteine, (e) Was gilt bei Mandatsende? Verlangen Sie eine Kopie und eine Abschrift Ihrer eigenen Zeichnung.

4. Vollmacht so eng wie möglich.

Die Standard-Prozessvollmacht ist weit. Streichen Sie: (a) das Recht, Vergleiche ohne Rücksprache zu schließen, (b) das Recht, Rechtsmittel ohne Rücksprache zurückzunehmen, (c) das Recht, die Klage ohne Rücksprache zurückzunehmen. Für alle drei ist eine schriftliche Rücksprache mit Ihnen zwingend zu machen.

Während des Mandats

5. Kopie JEDER ausgehenden Post verlangen.

Wortlaut in der Honorarvereinbarung: "Die Kanzlei stellt uns von jedem an das Gericht, Behörden oder die Gegenseite verschickten Schriftsatz eine Kopie zeitgleich zur Verfügung." Nicht "auf Anfrage" — zeitgleich.

6. Freigabe VOR dem Versand.

Schriftsätze, die Ihre Position wesentlich verändern (Anerkenntnisse, Vergleichsvorschläge, Beweiseinreichungen, Klageänderungen), gehen erst nach Ihrer schriftlichen Freigabe raus. Notieren Sie das in der Honorarvereinbarung. Ein Anwalt, der das ablehnt, will Kontrolle, die Ihnen zusteht.

7. Fristenkalender doppelt führen.

Führen Sie parallel Ihren eigenen Kalender aller relevanten Fristen. Fristversäumnisse sind der häufigste Anwaltsfehler — und der teuerste. Ein wöchentlicher kurzer Statusbericht ("Was liegt an?") ist Ihr Recht.

8. Bei Zweifeln zweiten Anwalt konsultieren.

Sie dürfen jederzeit einen anderen Anwalt zu Rate ziehen — auch während des laufenden Mandats. Ihr Anwalt darf das nicht verbieten. Wenn er es psychologisch unterbindet ("das ist mangelndes Vertrauen"), ist das ein Warnzeichen.

Wenn etwas schiefgeht

9. Mandatsniederlegung ist Ihr Recht.

Sie können das Mandat jederzeit beenden (§ 627 BGB in DE, Art. 404 OR in CH, § 1020 ABGB in AT). Kosten fallen bis zum Kündigungszeitpunkt an. Verlangen Sie die vollständige Akte innerhalb von 14 Tagen. Der Anwalt hat kein Zurückbehaltungsrecht an Original-Dokumenten der Sache (z.B. Vertragsurkunden), auch nicht wegen unbezahlter Rechnungen.

10. Bei Anwaltsfehler: Rechtsanwaltskammer + Klage.

Bei begründeter Sorge über schlechte Leistung: (a) förmliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer (berufsrechtliche Sanktionen möglich), (b) Schadensersatzklage nach § 280 BGB / § 675 BGB / Art. 398 OR / § 1299 ABGB direkt vor Gericht. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (BRAK) empfehlen wir NICHT als ersten Weg — siehe unsere Bewertung dieser Stelle.

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