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⚠ Warnliste

Kanzleien, vor denen wir warnen

Wir dokumentieren eigene, belegte Erfahrungen mit Kanzleien. Solange ein Verfahren noch anhängig ist oder wir eine sachliche Auseinandersetzung nicht abgeschlossen haben, veröffentlichen wir anonymisiert — nur mit Rechtsgebiet, Region und Berufsbezeichnung. Bei rechtskräftigem Abschluss dokumentieren wir Ross und Reiter.

Redaktioneller Vorbehalt

Diese Liste enthält ausschliesslich Kanzleien, mit denen wir eigene, dokumentierte, für die Warnung ursächliche Erfahrungen haben. Kein Eintrag beruht auf Hörensagen oder Bewertungen Dritter. Wir unterscheiden strikt zwischen (a) dokumentierten Tatsachen mit Beleg und (b) unserer Meinung / Bewertung als geschützte Meinungsäusserung nach Art. 5 Abs. 1 GG / Art. 10 EMRK / Art. 16 BV.

Warum wir hier von Tatsachen sprechen — nicht von Behauptungen. Die auf dieser Seite dargestellten Vorgänge sind für uns keine Tatsachenbehauptungen, sondern Tatsachen im Sinne der Alltagssprache: sie sind durch Rechnungen, vorprozessuale Korrespondenz und Gerichtsakten belegt, die in unserer Redaktion vorliegen. Etwaige gesetzliche Rechte der genannten Kanzlei (u.a. aus dem Medien-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht) bleiben davon unberührt und können von ihr geltend gemacht werden — wir bieten sie jedoch nicht aktiv an, weil wir keinen Zweifel an den dokumentierten Tatsachen haben.

Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: Art. 5 Abs. 1 GG · Art. 10 EMRK · Art. 16 BV · § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen). Bei jeder Nennung liegen bei uns die Belege vor.

Aktuell auf der Warnliste

Anwaltsrecht Versicherungsrecht Honorarstreit 🇩🇪 Deutschland

Eine Kanzlei in Frankenberg (Eder) — Schwerpunkt Versicherungsrecht

Nordhessen · Deutschland (vorerst anonymisierte Nennung)

Dokumentierte Tatsachen

  1. Die Kanzlei bot einem Ratsuchenden eine kostenlose Erstberatung an.
  2. Nach der kostenlosen Erstberatung entschied sich der Ratsuchende, das anschliessend angebotene (kostenpflichtige) Mandat NICHT zu erteilen.
  3. Die Kanzlei verklagte den Ratsuchenden anschliessend auf Zahlung eines Honorars.
  4. Die von der Kanzlei ausgestellte Rechnung enthielt unter anderem einen Posten für Gerichtskosten — für ein Gerichtsverfahren, in dem die Kanzlei den Betroffenen nie vertreten hat.

Unsere Meinung / Bewertung

Nach unserer Einschätzung — ausdrücklich als Meinungsäusserung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG gekennzeichnet — spricht das dokumentierte Muster dafür, dass die Honorarklage nicht wegen der Sache selbst geführt wurde, sondern weil der Ratsuchende in einer erkennbar verletzbaren Lage (rechtlich unerfahren und gesundheitlich belastet) war. Wir halten dieses Vorgehen für mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nach § 43 BRAO (»gewissenhafte Berufsausübung, würdig des Vertrauens des Rechtsuchenden«) nur schwer vereinbar.

Lehre daraus — für Ratsuchende

Vertrauen Sie einer Kanzlei niemals Informationen an, die nicht direkt und unmittelbar mit dem Rechtsfall zu tun haben. Insbesondere:

  • Keine unnötige Preisgabe Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Keine Preisgabe Ihres Gesundheitszustands, ausser er ist unmittelbarer Streitgegenstand.
  • Keine Preisgabe familiärer, sozialer oder biographischer Belastungen, die nicht Sache selbst sind.
  • Alles, was Sie sagen, kann bei einem späteren Konflikt gegen Sie verwendet werden — auch von der Kanzlei, der Sie gerade vertraut haben.

Belegkette

Rechnung, vorprozessuale Korrespondenz und Gerichtsunterlagen liegen bei uns geschützt vor. Einsicht für berechtigte Interessenträger (Prüfstellen, Presse, Anwaltskammer) auf begründete Anfrage möglich.

Unsere redaktionelle Politik zur Gegendarstellung

Bei Tatsachenbehauptungen orientieren wir uns am geltenden Recht (§ 20 Medienstaatsvertrag Deutschland · Art. 28g ZGB Schweiz · § 9 MedienG Österreich) und lassen eine Gegendarstellung zu. Bei Tatsachen, die wir anhand uns vorgelegter Dokumente (Rechnungen, Korrespondenz, Gerichtsakten) verifiziert haben, ist dies nicht der Fall — dort sehen wir keinen redaktionellen Raum für eine Gegendarstellung, weil wir keinen Zweifel an der Faktenlage haben. Rechtliche Ansprüche der Betroffenen bleiben davon selbstverständlich unberührt und können jederzeit auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden.

Wenn Sie selbst eine Anwaltserfahrung dokumentieren möchten:

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