Eine Kanzlei in Frankenberg (Eder) — Schwerpunkt Versicherungsrecht
Nordhessen · Deutschland (vorerst anonymisierte Nennung)
Dokumentierte Tatsachen
- Die Kanzlei bot einem Ratsuchenden eine kostenlose Erstberatung an.
- Nach der kostenlosen Erstberatung entschied sich der Ratsuchende, das anschliessend angebotene (kostenpflichtige) Mandat NICHT zu erteilen.
- Die Kanzlei verklagte den Ratsuchenden anschliessend auf Zahlung eines Honorars.
- Die von der Kanzlei ausgestellte Rechnung enthielt unter anderem einen Posten für Gerichtskosten — für ein Gerichtsverfahren, in dem die Kanzlei den Betroffenen nie vertreten hat.
Unsere Meinung / Bewertung
Nach unserer Einschätzung — ausdrücklich als Meinungsäusserung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG gekennzeichnet — spricht das dokumentierte Muster dafür, dass die Honorarklage nicht wegen der Sache selbst geführt wurde, sondern weil der Ratsuchende in einer erkennbar verletzbaren Lage (rechtlich unerfahren und gesundheitlich belastet) war. Wir halten dieses Vorgehen für mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nach § 43 BRAO (»gewissenhafte Berufsausübung, würdig des Vertrauens des Rechtsuchenden«) nur schwer vereinbar.
Lehre daraus — für Ratsuchende
Vertrauen Sie einer Kanzlei niemals Informationen an, die nicht direkt und unmittelbar mit dem Rechtsfall zu tun haben. Insbesondere:
- Keine unnötige Preisgabe Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Keine Preisgabe Ihres Gesundheitszustands, ausser er ist unmittelbarer Streitgegenstand.
- Keine Preisgabe familiärer, sozialer oder biographischer Belastungen, die nicht Sache selbst sind.
- Alles, was Sie sagen, kann bei einem späteren Konflikt gegen Sie verwendet werden — auch von der Kanzlei, der Sie gerade vertraut haben.
Belegkette
Rechnung, vorprozessuale Korrespondenz und Gerichtsunterlagen liegen bei uns geschützt vor. Einsicht für berechtigte Interessenträger (Prüfstellen, Presse, Anwaltskammer) auf begründete Anfrage möglich.
