EDÖB — Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
CH Bund — Aufsicht Bundesorgane + Private
Was steht auf dem Papier
Unabhängige Behörde der Schweiz für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Sitz in Bern. Zuständig für Bundesorgane UND Privatpersonen. Beratung von Bund und Kantonen. Wahl seit 2023 durch die Vereinigte Bundesversammlung (vorher Bundesrat). 46 Mitarbeitende (38,3 Vollzeitstellen).
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über Datenschutz (revDSG, seit 1.9.2023); Bundesgesetz über Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ)
Verfahren
Anzeige/Meldung online oder schriftlich. Schlichtungsverfahren bei Unstimmigkeiten. Schriftliche Empfehlungen an Beteiligte. Untersuchungsbefugnisse gestärkt seit revDSG 2023.
Bindungswirkung
Der EDÖB kann Verfahren eröffnen und Verfügungen erlassen. Diese sind gerichtlich anfechtbar (Bundesverwaltungsgericht).
Leitung
Adrian Lobsiger (seit 1.6.2016, wiedergewählt 20.12.2023).
Unsere ehrliche Einschätzung
Seit dem revDSG 2023 hat der EDÖB echte Sanktionsbefugnisse (bis 250 000 CHF gegen natürliche Personen — nicht gegen Unternehmen, das ist eine Schweizer Besonderheit). Für den Bürger nützlich: die Empfehlung ist stark, weil der Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht offensteht. Kantonale Datenschutzbeauftragte parallel für die Kantons- und Gemeindeebene zuständig — nicht verwechseln.
