Österreichisches Gericht · Zweite Instanz

Landesgericht (LG)

Zweite Instanz für Berufungen gegen Bezirksgerichte sowie erste Instanz für Zivilsachen über EUR 15.000 und schwere Straftaten.

Typische Verfahren

  • Zivilsachen über EUR 15.000 Streitwert (erste Instanz)
  • Berufungen gegen Bezirksgerichtsentscheide
  • Schwerere Straftaten (Vergehen, Verbrechen mit bis zu 10 J. Strafe)
  • Handelssachen (als Handelsgericht in Wien, Graz, Linz)
  • Arbeits- und Sozialrechtssachen (als ASG in Wien)
Hinweis: In Wien: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ), Handelsgericht Wien, Arbeits- und Sozialgericht Wien. In anderen Bundesländern: ein einziges Landesgericht pro Oberlandesgerichtssprengel.
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