Werbung
← Zurück zu den vorgerichtlichen Instanzen
Datenschutz-Hilfsstellen · 🇩🇪 Deutschland (Bund)

BfDI — Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

DE Bund — Aufsicht Bundesbehörden + Post/Telekommunikation

Was steht auf dem Papier

Unabhängige oberste Bundesbehörde zur Überwachung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf Bundesebene. Zuständig NUR für Bundesbehörden, Auslandsvertretungen, bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger, Jobcenter, Finanzbehörden, Post- und Telekommunikationsdienstleister. Nicht zuständig für Datenschutzaufsicht in der privaten Wirtschaft (das sind die Länder).

Rechtsgrundlage

Art. 51 DSGVO; § 9 BDSG; Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Umweltinformationsgesetz (UIG)

Verfahren

Beschwerden von Bürgern möglich. BfDI kann vermittelnd einschreiten und Verstöße beanstanden, aber nicht zur Herausgabe von Informationen zwingen.

Bindungswirkung

Beanstandung + Empfehlung. Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet gegen die BfDI-Entscheidung selbst.

Zahlen & Fakten

Ombudsstelle wächst, Sanktionsbefugnis in Diskussion (Koalitionsvertrag 20. und 21. Legislaturperiode).

🎯 JustizAssistent — Was das wirklich bedeutet

Unsere ehrliche Einschätzung

Wenn Ihr Beschwerde-Adressat KEINE Bundesbehörde ist, sind Sie hier falsch — dann zuständig ist der Landesbeauftragte des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat. Häufiger Irrtum. Die BfDI beanstandet, sanktioniert aber gegen Bundesbehörden praktisch nicht — die Bindung an das BDSG bleibt Sache der Ministerialebene.

Cookies und personalisierte Werbung

Gericht Online verwendet Cookies, damit die Website funktioniert und, sobald Werbung geschaltet wird, um Anzeigen mit Partnern wie Google AdSense auszuspielen. Personalisierte Anzeigen nutzen auf Ihrem Gerät gespeicherte Kennungen. Sie können zustimmen, ablehnen oder mehr in unserer Datenschutzerklärunglesen. Bei Ablehnen können Sie die Website weiter nutzen; es werden nur nicht personalisierte Anzeigen angezeigt.