BfDI — Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DE Bund — Aufsicht Bundesbehörden + Post/Telekommunikation
Was steht auf dem Papier
Unabhängige oberste Bundesbehörde zur Überwachung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf Bundesebene. Zuständig NUR für Bundesbehörden, Auslandsvertretungen, bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger, Jobcenter, Finanzbehörden, Post- und Telekommunikationsdienstleister. Nicht zuständig für Datenschutzaufsicht in der privaten Wirtschaft (das sind die Länder).
Rechtsgrundlage
Art. 51 DSGVO; § 9 BDSG; Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Umweltinformationsgesetz (UIG)
Verfahren
Beschwerden von Bürgern möglich. BfDI kann vermittelnd einschreiten und Verstöße beanstanden, aber nicht zur Herausgabe von Informationen zwingen.
Bindungswirkung
Beanstandung + Empfehlung. Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet gegen die BfDI-Entscheidung selbst.
Zahlen & Fakten
Ombudsstelle wächst, Sanktionsbefugnis in Diskussion (Koalitionsvertrag 20. und 21. Legislaturperiode).
Unsere ehrliche Einschätzung
Wenn Ihr Beschwerde-Adressat KEINE Bundesbehörde ist, sind Sie hier falsch — dann zuständig ist der Landesbeauftragte des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat. Häufiger Irrtum. Die BfDI beanstandet, sanktioniert aber gegen Bundesbehörden praktisch nicht — die Bindung an das BDSG bleibt Sache der Ministerialebene.
