Europäisches Gericht · EU / Europarat

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Schützt die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sitz in Straßburg. Nur nach Erschöpfung nationaler Rechtsmittel.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Strassburg
⚠️ Wichtig: Der EGMR ist kein Berufungsgericht für nationale Urteile. Er prüft nur, ob ein Staat die EMRK verletzt hat — und nur nach vollständiger Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs.

Typische Verfahren

  • Verletzung der EMRK durch Mitgliedstaaten des Europarats
  • Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK)
  • Recht auf Privatsphäre (Art. 8 EMRK)
  • Diskriminierungsverbot (Art. 14 EMRK)
  • Überlange Verfahrensdauer
  • Nur nach Erschöpfung ALLER nationalen Rechtsmittel
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Europäische Verfahren erfordern lückenlose Dokumentation aller nationalen Vorinstanzen.

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