Mediation (Private Konfliktlösung)
DACH — freiwilliges Verfahren mit einem neutralen Vermittler
Was steht auf dem Papier
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien bei einer eigenverantwortlichen Lösung ihres Konflikts unterstützt. Der Mediator entscheidet NICHT — er strukturiert das Gespräch. Kosten trägt regelmässig jede Partei zur Hälfte. Zertifizierung durch Berufsverbände (Bundesverband Mediation DE, ÖBM AT, SDM-FSM CH).
Rechtsgrundlage
Deutschland: Mediationsgesetz (MediationsG) 2012; Österreich: Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) 2004; Schweiz: kantonal geregelt (Art. 213–218 ZPO für gerichtsnahe Mediation)
Verfahren
Freiwillige Vereinbarung beider Parteien auf Mediation. Mediator wird gemeinsam ausgewählt. 3–6 Sitzungen à 90 Minuten sind üblich. Ergebnis ist eine schriftliche Vereinbarung, die notariell beurkundet oder gerichtlich vollstreckbar erklärt werden kann.
Bindungswirkung
Rein freiwillig. Die geschlossene Vereinbarung bindet die Parteien wie ein Vertrag; Nichteinhaltung führt zu Vertragsverletzungsklage.
Unsere ehrliche Einschätzung
Mediation funktioniert genau in EINEM Szenario: beide Seiten wollen wirklich eine Lösung und akzeptieren, dass die Wahrheit weniger wichtig ist als das Ergebnis. In Konflikten mit Versicherern, Konzernen, Anwälten, Behörden funktioniert das nicht — die Gegenseite hat kein Interesse an einer Einigung, sondern will Zeit gewinnen und Ihre Strategie sehen. Wenn Sie mit einer natürlichen Person (Nachbar, Ex-Partner, Miterbe) im Streit sind und beide guten Willen haben: Mediation ist Ihr Weg. Bei einem strukturellen Machtungleichgewicht: verschwenden Sie die Zeit nicht.
