Kostenloses Werkzeug · Dein Recht in 2 Minuten
Baue deinen eigenen DSGVO-Auskunftsantrag.
Kreuze an, in welchem Verhältnis du zur Atruvia AG oder zur genossenschaftlichen FinanzGruppe stehst. Dein Antrag setzt sich daraus automatisch zusammen — mit den passenden Systemen und Fragen. Einen Grund musst du nie angeben (Art. 15 DSGVO).
⚖️ Warum ist das keine Rechtsberatung? 👩⚖️ Auf meinen Fall zuschneiden lassen →Hinweis. Dieses Werkzeug erstellt einen Antrag auf Auskunft über deine eigenen Daten bei einem Verantwortlichen, der sie tatsächlich verarbeitet. Ersetze die markierten Platzhalter durch deine Angaben, unterschreibe und sende den Antrag am besten per Post (Nachweis aufbewahren). Der Verantwortliche muss grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Keine Rechtsberatung.
Warum ist das keine Rechtsberatung?
Was ist Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG?
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) definiert Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG als «jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert».
Entscheidend sind zwei Merkmale, die kumulativ vorliegen müssen:
- Konkrete fremde Angelegenheit — der individuelle Fall einer bestimmten Person.
- Rechtliche Prüfung des Einzelfalls — Anwendung des Rechts auf die konkreten Umstände dieser Person.
Warum unser Werkzeug diese Merkmale NICHT erfüllt
Sie erhalten ein vorgefertigtes Muster, das Sie selbst zusammenstellen — wir prüfen nicht Ihren Einzelfall, geben keine Empfehlung zu Ihrer Rechtslage ab und erstellen keinen auf Sie zugeschnittenen Schriftsatz. Die inhaltliche Auswahl treffen Sie durch Ankreuzen selbst.
Damit fehlt das zweite Merkmal aus § 2 RDG. Der Vorgang ist rechtlich vergleichbar mit dem Verkauf eines Formularbuchs (z.B. Beck-Formularbuch) oder mit statischen Vertragsvorlagen — beides erlaubt.
Wichtige BGH-Referenz
BGH VIII ZR 285/18 (2019, «wenigermiete.de» / LexFox): Legal Tech ist grundsätzlich zulässig, aktive Anspruchsverfolgung gegen Entgelt erfordert die Registrierung als Inkassodienstleister nach § 10 RDG. Musterverkauf ohne Fallbezug liegt deutlich unterhalb dieser Schwelle.
Kein Monopol auf Rechtsberatung in der Schweiz
Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) reserviert in Art. 12a BGFA nur die Prozessführung vor Gericht den zugelassenen Anwältinnen und Anwälten.
Alles andere — Rechtsberatung ausserhalb des Gerichts, Vertragsentwürfe, Musterverkauf, Beratung von Konsumentinnen — ist in der Schweiz vollständig frei und ohne Zulassung möglich.
Was wir dennoch beachten
Wir stellen uns nicht als Anwältinnen oder Anwälte dar (Standesregeln der zugelassenen Berufsträger). Auf einzelne Kantonalgesetze zur Rechtsberatung (z.B. GE, VD) wird geachtet — Musterverkauf ist überall unproblematisch.
Rechtsanwaltsordnung (RAO) und Winkelschreiberei
§ 8 RAO reserviert die berufsmässige Parteienvertretung vor Gerichten und Behörden den zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälten.
§ 46 RAO (Winkelschreiberei-Verbot) untersagt gewerbsmässige Rechtsberatung durch Personen ohne Anwaltszulassung, wenn sie systematisch und entgeltlich erfolgt.
Warum Musterverkauf davon nicht erfasst wird
Der Verkauf eines Musters/Formulars ohne individuelle Fallprüfung ist nach herrschender Auffassung keine Rechtsberatung im Sinne der RAO — vergleichbar mit dem Verkauf juristischer Fachliteratur oder Vertragsvorlagen im österreichischen Fachbuchhandel.
Erst wer das Muster individualisiert anwendet, den Fall rechtlich würdigt oder die Betroffene vor Behörden vertritt, überschreitet die Grenze.
