DSGVO-Auskunftsantrag durch eine Anwältin / einen Anwalt anpassen lassen
Wenn Sie Ihren Auskunftsantrag auf Ihren konkreten Fall zuschneiden lassen möchten — mit rechtlicher Prüfung, Individualisierung und Haftung — empfehlen wir eine anwaltliche Beratung. Hier finden Sie unsere aktuellen Empfehlungen.
Warum eine anwaltliche Beratung?
Unser kostenloses Werkzeug liefert Ihnen ein sauberes Muster, das für die meisten Standardsituationen ausreicht. In folgenden Fällen ist eine anwaltliche Individualisierung dennoch sinnvoll:
- Sie erwarten Widerstand des Verantwortlichen (Konzern, Behörde, Grossanwaltskanzlei).
- Es geht um besonders sensible Daten (Gesundheit, Finanzen, biometrische Daten, Strafregister).
- Sie planen eine spätere Klage auf Grundlage der Auskunft (Art. 82 DSGVO Schadensersatz).
- Der Sachverhalt hat einen grenzüberschreitenden Bezug (mehrere EU-Länder, USA, UK, CH).
- Sie möchten eine anwaltlich zurechenbare, haftungsbewehrte Fassung Ihres Antrags.
Unsere aktuelle Empfehlung
Die Empfehlungsliste wird derzeit vorbereitet. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wir vermitteln Sie an eine geeignete Kanzlei in Ihrer Rechtsordnung (EU oder Schweiz):
Vermittlungsanfrage per E-Mail
Schreiben Sie an legal@gericht.online mit folgenden Angaben:
- Ihr Wohnsitzland und die Sprache, in der Sie beraten werden möchten (DE · EN · FR · IT · ES).
- Kurzbeschreibung des Sachverhalts (2–3 Sätze — kein detaillierter Fall).
- Gegen wen richtet sich der Auskunftsantrag (Unternehmen, Behörde, Verein).
- Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
Wir erhalten für diese Vermittlung keine Provision und stehen in keinem Anstellungsverhältnis zur empfohlenen Kanzlei. Die anwaltliche Vergütung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Kanzlei — auf RVG-Basis, Pauschale oder Erfolgshonorar nach § 4a RVG.
Vor der anwaltlichen Beratung — lesen Sie bitte auch:
