Beratungshilfe (BerH)
DE — Anwaltliche Erstberatung für Bedürftige, 15 € Eigenanteil
Was steht auf dem Papier
Deutsche Sozialleistung für rechtliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte für Personen mit geringem Einkommen. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Antragstellers; Rechtspfleger entscheidet über Anträge.
Rechtsgrundlage
Beratungshilfegesetz (BerHG) von 1980, zuletzt geändert 2021
Verfahren
Antrag beim Amtsgericht mit Nachweisen über Einkommens-/Ausgabenverhältnisse und konkretem Rechtsproblem. Alternativ: Sofortige Anwaltssuche und Nachbeantragung durch den Anwalt möglich.
Kosten
15 € brutto Eigenanteil des Rechtsuchenden. Anwaltsvergütung 38,50–93,50 € aus Staatskasse; zusätzlich 165 € bei außergerichtlicher Einigung.
Grenzen
Ausgeschlossen: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (nur Beratung, keine Vertretung). Bremen und Hamburg bieten stattdessen öffentliche Rechtsberatung.
Unsere ehrliche Einschätzung
Realistischer als PKH für einfache Fragen: geringer Aufwand, schnell, günstig. Praxis: viele Anwälte lehnen Beratungshilfe-Mandate ab, weil die Vergütung niedrig ist — auf Anwaltssuche mehrere anrufen. Wichtig: die Beratungshilfe deckt außergerichtliche Kommunikation ab, KEINE gerichtliche Vertretung — dafür ist die PKH da.
