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Gerichte und Urteile · Stand 21. Oktober 2026

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google untersagt, 3D-Luftbilder eines bewohnten Grundstücks auf Google Earth und Google Maps zu verbreiten; die Kammer stützt den Unterlassungsanspruch auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da Bereiche abgebildet würden, die öffentlichen Blicken entzogen seien, und widerspricht damit dem Landgericht Itzehoe, wie LTO und spiegel.de berichten. Ebenfalls nach LTO-Informationen trat eine Tabaksteuererhöhung wegen eines Formulierungsfehlers im Bundesanzeiger sofort in Kraft, ein Berichtigungsverfahren sei rechtlich zweifelhaft. FAZ und SZ verweisen darauf, dass der Berliner Sondierungsvertrag ein Wahlrecht für Ausländer nach fünf Jahren Aufenthalt vorsieht, wofür eine Verfassungsänderung nötig sei.

Das oberste spanische Gericht hat auf Klage der Vox-Partei das Wahlrecht zahlreicher Auslandsspanier für die anstehende Wahl vorläufig aufgehoben, weil die Regierung das Enkelgesetz nicht korrekt umgesetzt habe; Rekurse beim Verfassungsgericht seien eingelegt, meldet SRF. Das Landgericht Frankfurt plant, den Block-Prozess bis Februar 2027 zu verlängern, nachdem ein Podcast-Auftritt der Tochter der Angeklagten neue Beweiserhebungen und Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Zeit-Redaktion auslöste, die durch Herausgabe versiegelten Materials abgewendet wurden, berichtet LTO. Der Dienstgerichtshof beim OLG Stuttgart entschied, dass für die Entlassung eines Proberichters bereits ernstliche Zweifel an der Eignung genügen, eine feststehende Nichteignung sei nicht erforderlich, so LTO.

Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren zum Tod eines Schweizers in iranischer Haft mangels Hinweisen auf ein Tötungsdelikt eingestellt; die Umstände des Todes blieben ungeklärt, weitere Ermittlungen seien ohne iranische Kooperation kaum möglich, meldet SRF. In Klagenfurt gerät der Bürgermeister kurz vor der Kandidaturentscheidung durch ein Strafverfahren unter Druck, während ein 17-jähriger Häftling nach Gutachten für die Tötung seines Zellengenossen zurechnungsfähig und gefährlich sei, berichtet der Standard. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen stellte klar, dass der Ausschluss von Ehrenämtern allein wegen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei die parteipolitische Neutralitätspflicht gemeinnütziger Vereine verletze, so LTO.

Die Meldungen dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

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