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Gerichte und Urteile · Stand 20. Oktober 2026

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Nichtzulassungsbeschwerde für unzulässig erklärt, weil der Bevollmächtigte einen von KI erstellten Schriftsatz ohne Prüfung eingereicht hatte; das Gericht sah darin den Beweis für die unterlassene Eigenprüfung, womit die vorgeschriebene Vertretung fehlte, meldet LTO. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob ein Landgerichtsurteil auf und nahm einen Hotelgast wegen grober Fahrlässigkeit für einen Sprinklerschaden in Haftung, nachdem dieser einen Sprinklerkopf mit einem Kleiderhaken verwechselt hatte; die Gebäudeversicherung kann nun Regress nehmen, der Streitwert liegt bei rund 150.000 Euro, so LTO.

Das Sozialgericht Darmstadt entschied, dass Krankenkassen Fluggesellschaften den Mutterschutzlohn für stillende Flugbegleiterinnen auch nach dem zweiten Geburtstag des Kindes erstatten müssen; die Urteile sind rechtskräftig, sieben weitere Verfahren sollen sich daran orientieren, berichtet LTO. Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen eines bewohnten Grundstücks auf Google Earth und Google Maps auf Widerspruch des Eigentümers hin; das Urteil ist nicht rechtskräftig, schreibt ORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte im Eilverfahren fest, dass eine Lehrerin einen neunjährigen Schüler nach Angriffen festhalten und aus dem Raum führen durfte; die Maßnahme sei als Notwehr und Nothilfe gerechtfertigt, so LTO.

Die Bundesregierung brachte einen Entwurf für ein Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz ein, der die Einziehung bedeutender Vermögenswerte außerhalb eines Strafverfahrens ermöglichen soll; die Bundesrechtsanwaltskammer rügt verbleibende Schwachpunkte wie die belastende Wertung von Schweigen, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird in Frage gestellt, meldet LTO. In Wiener Neustadt begann der Korruptionsprozess gegen einen Industriellen und einen ehemaligen Finanzminister wegen einer mutmaßlich korruptiven Vereinbarung, berichtet ORF. Das Amtsgericht München wies die Klage auf Rückschnitt einer Thujenhecke ab, da Teile unter die Baumschutzverordnung fielen und der Beseitigungsanspruch verjährt sei; der eigenmächtige Schnitt der Klägerin wurde als unzulässige Selbsthilfe gewertet, so LTO.

Die Meldungen dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

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Aktuell vom 20. Oktober 2026 | Gericht Online