Schweizer Zivilgericht · Erste Instanz

Bezirksgericht (BZG)

Erste Instanz in Zivil- und Strafsachen auf Kantonsebene. Zuständig für die meisten alltäglichen Rechtsstreitigkeiten.

Typische Verfahren

  • Zivilklagen bis zu den kantonalen Streitwertgrenzen
  • Kleinere Strafsachen (Übertretungen, Vergehen)
  • Summarische Verfahren (Arrest, Rechtsöffnung)
  • Ehescheidung und familienrechtliche Angelegenheiten
  • Schuldbetreibung und Konkursangelegenheiten
Hinweis: Die Bezeichnung variiert kantonal: Bezirksgericht (ZH, AG, TG), Regionalgericht (BE, SO), Kantonsgericht als erste Instanz (z.B. NW) oder Zivilgericht/Strafgericht.
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