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Schlichtung & Mediation · 🇩🇪 Deutschland

Gütestelle nach § 15a EGZPO

DE — Freiwilliges Schlichtungsverfahren, landesrechtlich geregelt

Was steht auf dem Papier

In Deutschland können die Länder für Streitigkeiten geringen Wertes eine obligatorische Güteverhandlung vor Klageerhebung anordnen (§ 15a EGZPO). Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben davon Gebrauch gemacht. Streitwertgrenzen bis 750–1500 €.

Rechtsgrundlage

§ 15a EGZPO; Landesausführungsgesetze (z.B. Landesschlichtungsgesetz NRW)

Verfahren

Antrag bei einer anerkannten Gütestelle. Parteien erscheinen persönlich. Bei Nicht-Einigung Bescheinigung des erfolglosen Einigungsversuchs — Voraussetzung für die Klage.

Bindungswirkung

Nur wenn die Länder es angeordnet haben und Streitwert im gedeckten Bereich (meist ≤ 750 €). Bei Nicht-Anwendung: rein freiwillig.

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Unsere ehrliche Einschätzung

Für Kleinbeträge und Nachbarschaftsstreitigkeiten kann die Gütestelle sinnvoll sein — dort geht es meist mehr um Kommunikation als um Recht. Bei technischen Rechtsfragen gilt dasselbe wie bei der Schlichtungsbehörde CH: gehen Sie mit minimalen Argumenten hin, geben Sie Ihre Strategie nicht preis. Das erfolglose Einigungsprotokoll wird der Klage beigefügt und ist damit Teil der Akten der Gegenseite.

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