Kantonale Datenschutzbeauftragte
CH Kantone — Aufsicht kantonale und kommunale Behörden
Was steht auf dem Papier
In den Schweizer Kantonen zuständige Datenschutzbeauftragte für die kantonalen und kommunalen Behörden. Der EDÖB ist NUR für Bundesorgane und für Privatpersonen zuständig, nicht für Kantone. Koordination über privatim (Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten).
Rechtsgrundlage
Kantonale Datenschutzgesetze; für Vollzug der DSGVO im kantonalen Rahmen: revDSG
Verfahren
Beschwerde beim kantonalen Datenschutzbeauftragten. Kostenlos, formlos.
Bindungswirkung
Empfehlungen und Verfügungen je nach kantonalem Recht. Anfechtbar vor Kantons- bzw. Verwaltungsgericht.
Unsere ehrliche Einschätzung
Faustregel: wenn Sie sich über ein Steueramt, ein Betreibungsamt, eine Sozialbehörde oder eine kommunale Verwaltung beschweren möchten — hier sind Sie richtig, NICHT beim EDÖB. Qualität variiert stark zwischen den Kantonen (Zürich, Basel-Stadt, Genf gut ausgestattet; kleinere Kantone bescheiden).
