Datenschutzbehörde (DSB Österreich)
AT — Nationale Datenschutz-Aufsicht
Was steht auf dem Papier
Österreichs unabhängige Behörde für Datenschutz seit 1. Jänner 2014, Nachfolgerin der Datenschutzkommission (gegründet 1978). Sitz Wien 3, Barichgasse 40–42. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes in ganz Österreich, mit Ausnahme parlamentarischer Organe (dafür seit 2025 das Parlamentarische Datenschutzkomitee).
Rechtsgrundlage
Datenschutzgesetz (DSG); DSGVO; weitere: KI-Verordnung, TTPA-Verordnung, Informationsfreiheitsgesetz
Verfahren
Beschwerde von Betroffenen. Prüfung + Entscheidung. Verhängung von Verwaltungsstrafen. Datenpannenmeldungen.
Bindungswirkung
Bescheid der DSB, anfechtbar vor Bundesverwaltungsgericht.
Kritik / Historie
Der EuGH stellte 2012 fest, dass die Datenschutzkommission zunächst nicht die erforderliche 'völlige Unabhängigkeit' aufwies; durch Gesetzesänderung behoben.
Unsere ehrliche Einschätzung
Auslastung hoch — Verfahren dauern oft 12–24 Monate. Praxis: klarer Sachverhalt, klarer Rechtsverstoß, dann funktioniert es. Für Grenzfälle (Interessenabwägung, Gesundheitsdaten) wird die DSB zurückhaltend. Beschwerde online möglich; Formfehler führen zu Vorbescheiden — Anleitung sorgfältig lesen.
