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Gerichte und Urteile · Stand 25. Oktober 2026

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entlassung eines Justizoberwachtmeisters wegen volksverhetzender Chat-Inhalte bestätigt, verneinte jedoch einen Verfassungstreuebruch, da eine subjektiv verfassungsfeindliche Gesinnung nicht feststellbar sei; die Entlassung stützt sich allein auf den Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht, so LTO. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Ungarn und Tschechien mit pauschalen Wartefristen für Anwälte bei Vernehmungen gegen EU-Recht verstoßen; Ermittler müssten warten, bis der Verteidiger da ist, berichtet LTO. Das Landgericht Hamburg ordnete an, 160 Stunden sichergestellter Rohaufnahmen der Zeit versiegelt im Tresor zu belassen, um die Pressefreiheit zu schützen, bis über Beschwerden entschieden ist, meldet LTO.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof bestätigte die Senkung des Streitwerts bei Besitzstörungen durch Kraftfahrzeuge von 800 auf 40 Euro als verfassungskonform, um „Parkplatzabzocke“ zu stoppen, schreibt DER STANDARD. In Eisenstadt verurteilte das Landesgericht eine damals 17-Jährige wegen Tötung bei der Geburt zu eineinhalb Jahren Haft und sprach vier Verwandte frei, so DER STANDARD. In Klagenfurt wurde ein 17-Jähriger nach Tötung seines Zellengenossen vorläufig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht, berichtet DER STANDARD. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhängte die Höchstgebühr von 3.000 Euro für eine mit halluzinierten KI-Zitaten versehene Verfassungsbeschwerde, ohne den KI-Bezug explizit herzustellen, heißt es bei LTO.

Die EU-Länder einigten sich auf eine Ratsposition zum Daten-Omnibus, die Datenschutz für KI-Training lockert und Cookie-Banner-Regeln beibehält; Deutschland, Österreich und Estland stimmten dagegen, berichtet netzpolitik.org. Das Europäische Parlament ehrte den Internationalen Strafgerichtshof mit dem Sacharow-Preis, während US-Sanktionen gegen das Gericht drohen, so LTO. Der Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform sieht keine Regeln für die Nutzung kommerzieller Werbedaten durch BND und Verfassungsschutz vor; Opposition und Grüne fordern klare Grenzen, meldet netzpolitik.org. In der LTO-Presseschau vom 23. Oktober: Elf Anwaltskammer-Vorstände in Istanbul in zweiter Instanz freigesprochen, verfassungsrechtliche Bedenken gegen Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich, Wirecard-Klagen gegen EY weitgehend abgewiesen.

Die Meldungen dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

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