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Deutschland · LG Berlin

Plattformhaftung: LG Berlin ordnet Datenherausgabe an Betroffene an

Plattformhaftung: LG Berlin ordnet Datenherausgabe an Betroffene an

Ein Musterurteil zur Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO gegenüber sozialen Netzwerken — mit ausdrücklicher Zurückweisung des Arguments "Betriebsgeheimnis".

Von Redaktion JustizAssistent · gericht.online

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