Deutschland · 2 min de lectura
Plattformhaftung: LG Berlin ordnet Datenherausgabe an Betroffene an
Ein Musterurteil zur Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO gegenüber sozialen Netzwerken — mit ausdrücklicher Zurückweisung des Arguments "Betriebsgeheimnis".
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